Kunden
Berechtigt für den Erhalt von Ware sind:
- Berufsunfähigkeits- und Altersrentenbezieher mit geringen Einkünften
- Grundsicherungsempfänger
- Familien mit Arbeitnehmern im Niedriglohnsektor
- Alleinerziehende mit geringem Einkommen
- Arbeitslose, die Bürgergeld beziehen
- Obdachlose
Wenn Sie Unterstützung von der Tafel benötigen kommen Sie an einem Mittwoch 13.00 Uhr zu uns oder sprechen Sie uns auf den Anrufbeantworter unter 08152 / 993 80 31 . Wir rufen dann zurück.
Um zu überprüfen, ob Sie berechtigt sind, bringen Sie bitte einen Leistungsbescheid mit, der Ihren Anspruch auf soziale Leistungen dokumentiert.
Bei Notfällen erhalten Sie unbürokratisch Hilfe.