Kunden

Berechtigt für den Erhalt von Ware sind:

  • Berufsunfähigkeits- und Altersrentenbezieher mit geringen Einkünften
  • Grundsicherungsempfänger
  • Familien mit Arbeitnehmern im Niedriglohnsektor
  • Alleinerziehende mit geringem Einkommen
  • Arbeitslose, die Bürgergeld beziehen
  • Obdachlose

Wenn Sie Unterstützung von der Tafel benötigen kommen Sie an einem Mittwoch 13.00 Uhr zu uns oder sprechen Sie uns auf den Anrufbeantworter unter  08152 / 993 80 31 . Wir rufen dann zurück.

Um zu überprüfen, ob Sie berechtigt sind, bringen Sie bitte einen Leistungsbescheid mit, der Ihren Anspruch auf soziale Leistungen dokumentiert.

Bei Notfällen erhalten Sie unbürokratisch Hilfe.

 

Zusätzliche Informationen